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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Einladung zur Sitzung der Jagdgenossenschaft Reifenberg am 23.04.2025

Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Reifenberg werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 23. April 2025, abends 19.30 Uhr,

im Anbau Dorfgemeinschaftshaus Reifenberg, Am Steigert. 2,

stattfindenden Jagdgenossenschaftsversammlung recht herzlich eingeladen.

Die Versammlung ist nichtöffentlich.

Der Jagdgenossenschaft gehören alle Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Reifenberg nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses an. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht, sind insoweit nicht Mitglieder der Jagdgenossen-schaft. Das Grundflächenverzeichnis (Stimmliste) liegt 2 Wochen in der Zeit von

Mittwoch, den 09. April 2025 bis Mittwoch, den 23. April 2025,

im Geschäftszimmer des Vorstehers der Jagdgenossenschaft, Herrn Christian Borst, Heilbachstr. 3, 66507 Reifenberg, nach Vereinbarung zur Einsichtnahme aus.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass Einsprüche nur innerhalb der Auslegungsfrist möglich sind und das Verzeichnis mit Ablauf der Frist als festgestellt gilt, wenn bis dahin keine Einsprüche erhoben werden. Beschlüsse der Jagdgenossenschaftsversammlung bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden vertretenen Grundflächen nach § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz. Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenden Stimmen beschlussfähig.

Jedes Mitglied kann sich durch die Ehegattin oder den Ehegatten oder die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, durch eine Verwandte oder Verwandten gerader Linie, durch eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person, durch ein derselben Jagdgenossenschaft angehörendes volljähriges Mitglied oder durch eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen; mehr als drei Vollmachten darf keine Person in sich vereinigen.

Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen Flächen beschlussfähig.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Anerkennung der im Grundflächenverzeichnis eingetragenen Grundflächen
  3. Bekanntgabe, Aussprache und Genehmigung der Jahresrechnung 2024/2025
  4. Entlastung des Jagdvorstandes
  5. Genehmigung des Haushaltsplanes 2025/2026
  6. Beschlussfassung über die Verwendung der Jagdnutzung des Jagdjahres 2025/2026
  7. Aufnahme eines Mitpächters für den Jagdbezirk Reifenberg 1
  8. Verschiedenes/Anträge

Reifenberg, den 24. März 2025

gez. Christian Borst, Jagdvorsteher