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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 17/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nünschweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 09.04.2025


Die am 19.03.2025 vom Ortsgemeinderat Nünschweiler beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nünschweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurde mit Schreiben vom 09.04.25 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz staatsaufsichtlich geprüft. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.


Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt


Festgesetzt werden


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite


Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für


§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse


Kredite zur Liquiditätssicherung werden keine beansprucht.


§ 4 Verpflichtungsermächtigungen


Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in den künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt für das Jahr 2025 auf 265.000,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich im Jahr 2025 auf insgesamt 0,00 €.


§ 5 Steuersätze


Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:


Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden


nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund


Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung vom 10.10.2024 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.


§ 6 Gebühren und Beiträge


Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

Wirtschaftswegebeitrag

7,70 €/ha

7,70 €/ha


§ 7 Eigenkapital


Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022:  —  2.470.607,03 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023:  —  2.510.758,03 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024:  —  2.560.168,03 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025:  —  2.528.843,03 Euro


§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen


Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.


§ 9 Wertgrenze für Investitionen


Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.


Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 09.04.2025
Beil, Ortsbürgermeister

Hinweis:


Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


Thaleischweiler-Fröschen, den 15.04.2025
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis


Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Nünschweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Donnerstag, den 24.04.2025 bis einschl. Freitag, den 02.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 54-56, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 2.06 nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.