Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung
1. Einführung der Grundsteuer C
hier: Beratung und Entscheidung
a) über die Annahme des Entwurfs der Allgemeinverfügung und
b) über die Festlegung des betroffenen Gebietes
Der Ortsgemeinderat beschließt:
1) Die Annahme des Entwurfs der Allgemeinverfügung und
2) Die Festlegung des betroffenen Gebietes.
2. Forstwirtschaftsplan 2025
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat einstimmig:
Dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025 wird zugestimmt
3. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);
hier: Erlass der Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
1) Der Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan und den Anlagen lag nach erfolgter Bekanntgabe im Mitteilungsblatt in der Zeit vom 12.12.2024 – 30.12.2024 zur Einsichtnahme für die Bevölkerung aus.
2) Der Ortsgemeinderat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026.
4. Änderung der Hebesätze für die Hundesteuer
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Ortsgemeinderat Maßweiler beschließt die Hundesteuer wie folgt festzusetzen:
| Normaler Hund: | |||
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| 1. Hund: 42€ | 2. Hund: 60€ | 3. Hund: 72€ |
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| je weiterer Hund: 72€ | ||
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| Gefährlicher Hund: | |||
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| 1. Hund: 400€ | 2. Hund: 600€ | 3. Hund: 800€ |
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| je weiterer gefährlicher Hund: 800€ | ||
5. Kindertagesstätte Maßweiler, Schulstr. 24 a;
hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe der Montagekosten für Spielburg
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, dass die Ortsgemeinde die Montagekosten für die Spielburg Kleine Strolche übernimmt und der Auftrag für die Montage an die Firma Seibel GmbH Dienstleistungen, Wartbachstr. 28, 66999 Hinterweidenthal, zum Angebotspreis in Höhe von 4.760,00 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans, erteilt wird.
Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat hat das Kaufinteresse an einem Grundstück bekundet.
2. Personalangelegenheiten
Der Ortsgemeinderat beschließt einen Bürger zum Ehrenbürger zu ernennen.