Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höheischweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 24.04.2025

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höheischweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 24.04.2025

Die am 20.03.2025 vom Ortsgemeinderat Höheischweiler beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höheischweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurde mit Schreiben vom 22.04.2025 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz staatsaufsichtlich genehmigt.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

2026

zinslose Kredite auf

0,00

verzinste Kredite auf

200.000,00

0,00

zusammen auf

200.000,00

0,00

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden keine Liquiditätskredite in Anspruch genommen.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

2025

2026

für den ersten Hund

36,00

36,00

für den zweiten Hund

48,00

48,00

für jeden weiteren Hund

60,00

60,00

nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung

(gefährliche Hunde)

2025

2026

für den ersten gefährlichen Hund

108,00

108,00

für jden zweiten gefährlichen Hund

144,00

144,00

für jeden weiteren gefährlichen Hund

180,00

180,00

Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung der Ortsgemeinde Höheischweiler in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2025

2026

Wirtschaftswegebeitrag

19,90 €/ha

19,90 €/ha

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022:

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2023:

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2024:

Voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12.2025:

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 24.04.2025
Holub, Ortsbürgermeisterin

HINWEIS:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 28.04.2025

Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Höheischweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 09.05.2025 bis einschl. Freitag, den 16.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 54-56, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 2.06 nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.

[1]

Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.