der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höheischweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 24.04.2025
Die am 20.03.2025 vom Ortsgemeinderat Höheischweiler beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Höheischweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurde mit Schreiben vom 22.04.2025 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz staatsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2025 | 2026 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | +1.934.618,00 | +1.900.313,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -1.889.958,00 | -1.902.131,00 |
| der Jahresüberschuss/- fehlbetrag auf | +44.660,00 | -1.818,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | 2025 | 2026 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -139.071,00 | +51.966,00 |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +609.615,00 | +354.100,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.324.700,00 | -455.847,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -715.085,00 | -101.747,00 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf | +854.156,00 | +49.781,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2025 | 2026 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 |
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| verzinste Kredite auf | 200.000,00 | 0,00 |
| zusammen auf | 200.000,00 | 0,00 |
In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden keine Liquiditätskredite in Anspruch genommen.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung | 2025 | 2026 |
| für den ersten Hund | 36,00 | 36,00 |
| für den zweiten Hund | 48,00 | 48,00 |
| für jeden weiteren Hund | 60,00 | 60,00 |
| nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde) | 2025 | 2026 |
| für den ersten gefährlichen Hund | 108,00 | 108,00 |
| für jden zweiten gefährlichen Hund | 144,00 | 144,00 |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 180,00 | 180,00 |
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Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung der Ortsgemeinde Höheischweiler in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | 2026 |
| Wirtschaftswegebeitrag | 19,90 €/ha | 19,90 €/ha |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: | 2.198.815,88 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: | 2.137.141,88 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 2.085.189,88 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 2.129.849,88 Euro |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.
Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.
HINWEIS:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Thaleischweiler-Fröschen, den 28.04.2025
Sema, Bürgermeister
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Höheischweiler für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 09.05.2025 bis einschl. Freitag, den 16.05.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 54-56, ausliegt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 2.06 nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.
| [1] | Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung. |