| 1. | Verpflichtung von Ausschussmitgliedern |
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| Es wurden keine Ausschussmitglieder verpflichtet. |
| 1. | Vorlage und Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2020 gem. § 110 Abs. 2 GemO |
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| Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach gibt einstimmig folgende Empfehlung an den Ortsgemeinderat: |
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| • die Jahresrechnung 2020 ist mit einer Bilanzsumme von 6.791.336,54EUR und die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 6.122,68EUR festzustellen. |
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| • dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung für das Haushaltsjahr 2020 zu erteilen. |