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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Unterrichtung der Einwohner gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Saalstadt vom 30.11.2022

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1.

Nahwärmenetz

hier: Vorstellung der Vorgehensweise durch die Firma Energieagentur RLP

Herr Hemmer von der Firma Energieagentur RLP erläuterte die Vorgehensweise, stellte Förderprogramme vor und beantworte Fragen aus den Reihen der Ratsmitglieder und Zuhörenden. Das Thema Nahwärmenetz soll konkret angegangen und daher in einer der nächsten Sitzungen weiter thematisiert werden.

2.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Neubaugebiet Saalstadt;

hier: Beratung und Entscheidung über

a) den Aufstellungsbeschluss

b) der Einleitung des Verfahrens

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig:

1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes in der Ortsgemeinde Saalstadt wird hiermit gefasst. Bei der Gebietsart des Bebauungsplanes handelt es sich um ein WA-Gebiet (Allgemeines Wohngebiet).

2. Das Planverfahren wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.

3.

Errichtung von Windenergieanlagen in der Gemarkung Saalstadt;

hier: Beratung und Entscheidung über die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschloss mit 5 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:

1. Der Planung von drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Saalstadt wird grundsätzlich zugestimmt. Hierbei handelt es sich lediglich um einen Grundsatzbeschluss unter Vorbehalt. Weitere Details wie z. B. Vertragsangelegenheiten oder Zuwegungen werden vom Gemeinderat unabhängig von diesem Beschluss behandelt.

2. Sollten weitere Verhandlungen mit der Firma Boreas scheitern, so kann sich nicht auf den gefassten Grundsatzbeschluss bezogen werden.

4.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Freiflächen-Photovoltaikanlage in Saalstadt;

hier: Beratung und Entscheidung über

a) Die Festlegung des Geltungsbereiches der Anlage

b) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes

c) die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig:

1. Die Flurstücke 3113/2, 3127, 3133/2 sowie 3461/4 können in den Geltungsbereich der PV-Fläche mitaufgenommen werden, wobei die Flurstücke 3133/2 und 3127 weiterhin als öffentlicher Wirtschaftsweg erhalten bleiben sollen.

2. Der Grundsatzbeschluss bzgl. der Zustimmung des Projektes wird hiermit gefasst. Der Antrag auf Zielabweichungsverfahren kann somit von der Firma Pionext gestellt werden.

5.

Straßenbeleuchtungsanlagen in der gesamten Ortslage

hier: Beratung und ggfs. Entscheidung über einen Grundsatzbeschluss zur Umstellung der restlichen Straßenleuchten auf stromsparende LED-Leuchten

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig:

1. Dem Austausch von 68 Leuchten auf energiesparende LED-Beleuchtung wird grundsätzlich zugestimmt.

2. Die Zuschussbeantragung und die Durchführung der Maßnahme wird auf die Verbandsgemeinde übertragen.

6.

Neues Kindertagesstättengesetz ab 01.07.2021

hier: Verwaltungsvereinbarung über die Kostenerstattung von Personal- und Sachkosten

Der Ortsgemeinderat beschloss mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Verwaltungsvereinbarung zwischen den einzelnen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben anzunehmen.

7.

Friedhofsangelegenheit

Änderung der Friedhofsatzung

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig die Änderungssatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Saalstadt, wobei die Verwaltung beauftragt wird, die Gebührensatzung für Doppelbelegung der Rasenurnengrabstätten anzupassen, da dies nun erforderlich scheint.

8.

Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

hier: Jahresabschluss 2020 der Ortsgemeinde Saalstadt

a) Feststellung

b) Entscheidung über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, sowie des Bürgermeisters und der Beigeordneten der Verbandsgemeinde

a) Der Ortsgemeinderat Saalstadt stellte den Jahresabschluss 2020 mit einem Jahresüberschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 14.113,55 EUR und einer Bilanzsumme in Höhe von 2.573.888,19 EUR mit 7 Ja-Stimmen nach § 114 Abs. 1 S. 1 GemO fest.

b) Der Ortsgemeinderat Saalstadt beschloss mit 7 Ja-Stimmen die Entlastung der Ortsbürgermeister und der Ortsbeigeordneten und die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und der Beigeordneten für das Jahr 2020 gemäß § 114 Abs. 1 S. 2 GemO.

Saalstadt, den 04.01.2023
gez. Kiefer, Ortsbürgermeister