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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Unterrichtung der Einwohner gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse derSitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Schmitshausen vom 07.12.2023

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1. Einwohnerfragestunde gem. § 16 a GemO

Bei diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Anfragen vor.

2. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen;

hier: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass

a) der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen

b) einer Verschonungssatzung

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

Die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen wird angenommen. Die Satzung wird zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt insoweit für den Geltungsbereich der Satzung über die wiederkehrenden Beiträge die Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 24.04.2006 der Ortsgemeinde Schmitshausen außer Kraft.

Die vorgeschlagene Abrechnungseinheit "Schmitshausen" wird angenommen.

Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheit "Schmitshausen" wird auf 25% festgesetzt.

Der Verschonungssatzung wird zugestimmt.

3. Forstwirtschaftsplan 2024

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig dem vorgelegten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 zugestimmt.

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan "Oben am Schmitshauser Tal"

hier: Beratung und Entscheidung über einen Antrag auf Änderung

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

Der Bebauungsplan "Oben am Schmitshauser Tal" wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB für das Grundstück "Walferdingerstraße 5", im Hinblick auf die Zulässigkeit von Flachdächern, geändert.

Nach Vorlage des Entwurfes wird die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet.

Sofern im Zuge der Beteiligungsphase keinerlei planungsrelevanten Stellungnahmen oder Bedenken eingehen, wird die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes hiermit als Satzung beschlossen.

5. Klärung über die Möglichkeit der Ausrichtung des Jugendferienlagers 2024 in Schmitshausen

Nach den Abläufen in den vergangenen Jahren wäre für die Durchführung des Jugendferienlagers 2024 die Ortsgemeinde Schmitshausen an der Reihe. Es wurde vorgeschlagen das Partnerschaftskomitee einzuberufen, um sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. Ortsbürgermeister Markus Schieler wird hierzu zeitnah einladen.

Schmitshausen, den 21.12.2023
gez. Markus Schieler, Ortsbürgermeister