Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Herschberg hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung wird der Bebauungsplan hinsichtlich der zulässigen Bauweise, der Dachausbildung sowie der Vorgaben an Nebengebäuden angepasst. Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft lediglich das Grundstück Pl.-Nr. 2336/28. Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks verbessert.
Die vereinfachte Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 -Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 08:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 08:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 – 16:00 Uhr |
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| freitags | 08:30 – 12:00 Uhr |
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einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.