Härtefallhilfen für Privathaushalte kommen – Bund stellt 1,8 Mrd. Euro bereit
Der Härtefallfonds richtet sich an Eigentümer und Mieter, die von der Preisbremse für Gas und Fernwärme nicht profitieren, weil sie einen nicht leitungsgebundenen Energieträger nutzen. Neben Heizöl und Holzpellets gehören dazu auch Scheitholz, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle/Koks.
Für die Inanspruchnahme gelten die nachfolgend genannten Punkte:
1.) |
greift die Entlastung nur dann, wenn der 2022 gezahlte Energiepreis mehr als doppelt so hoch lag wie im Schnitt des Jahres 2022 |
2.) |
beschränkt sich die Finanzspritze auf 80 Prozent der Mehrkosten und maximal 2000 Euro pro Haushalt |
3.) |
wird das Geld nur ausgezahlt ab Mehrkosten von mindestens 100 Euro |
Eingereicht werden können Rechnungen für den Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022. Maßgeblich ist das Liefer-, nicht das Rechnungsdatum.
Bei der Berechnung der Mehrkosten ist nicht der Preis die Basis, den der Haushalt 2021 tatsächlich zahlte, sondern ein sogenannter Referenzpreis, der im Durchschnitt gezahlt wurde. Es gelten folgende Referenzpreise für 2021:
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Heizöl 71 Cent pro Liter |
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Scheitholz 85 Euro pro Raummeter |
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Holzpellets 24 Cent pro Kilogramm (Kg) |
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Holzhackschnitzel 11 Cent pro Kg |
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Holzbriketts 28 Cent pro Kg |
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Kohle/Koks 36 Cent pro Kg |
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.verbraucherzentrale.de oder www.heizkostenhilfe.rlp.de
Anträge können ausschließlich online gestellt werden. Die Freischaltung für die Antragstellung erfolgt ab dem 08.05.2023.
In Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Laut Landesamt können die Anträge voraussichtlich ab dem 08.05.2023 bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden. Fragen beantwortet eine Hotline unter 0800 5758100 (montags bis freitags, 9 bis 18 Uhr).