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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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BEKANNTMACHUNG: Satzung vom 09.04.2025 zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Maßweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 09.10.2023

Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

hier: Satzung vom 09.04.2025 zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Maßweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 09.10.2023

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Maßweiler hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

Satzung vom 09.04.2025 zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Maßweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für

den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 09.10.2023

Der vollständige Wortlaut der Satzung ist nachfolgend in der heutigen Ausgabe des Amtsblattes abgedruckt und wird damit öffentlich bekannt gemacht.

Satzung vom 09.04.2025 zur Änderung der Satzung der Ortsgemeinde Maßweiler zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für

den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) vom 09.10.2023

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Maßweiler hat in seiner Sitzung am 09.04.2025 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Absatz 1, 7 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in den jeweils zurzeit gültigen Fassungen, die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:

§ 6

Beitragsmaßstab

§ 6 Abs. 2 Nr. 2 Bst. c) wird wie folgt neu gefasst:

c) Grundstücksteile, die ausschließlich eine wegemäßige Verbindung darstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe nach a) und b) unberücksichtigt.

§ 16

In-Kraft-Treten

Die Änderung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Maßweiler, den 09.04.2025

gez.

Herbert Semmet,

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, 07.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Sema, Bürgermeister