Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Winterbach hat den Bebauungsplan gem. § 13 a BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geißkopf“ liegt inmitten des bebauten Ortsteils Winterbach der Ortsgemeinde Winterbach. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf die drei Flurstücke Nr. 593, 594 und 976/19 als Teil der Zweibrücker Straße in der Gemarkung Winterbach. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan (Planteil) kenntlich gemacht und in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2.480 m².
Die baurechtliche Satzung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den
Dienststunden,
| montags | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags |
|
| 14:00 – 16:00 Uhr |
| freitags | 8:30 – 12:00 Uhr | ||
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.