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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Schmitshausen

über das Inkrafttreten der Ergänzungssatzung

„Oben am roten Weg“

Ortsgemeinde Schmitshausen

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der

Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes

bekanntgemacht:

Der Ortsgemeinderat Schmitshausen hat die Ergänzungssatzung „Oben am roten Weg“

gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 23.05.2024 beschlossen.

Geplant ist ein Nebengebäude des Fördervereins der Feuerwehr im Bereich des Grundstücks Pl.-Nr. 1863, Gemarkung Schmitshausen neben die Feuerwehr zu errichten. Das Gebäude soll überwiegend der Lagerung dienen. Durch die Satzung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und die Grundstücke fügt sich besser in die Umgebung ein.

Die baurechtliche Satzung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,

montags

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 16:00 Uhr

mittwochs

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags

14:00 – 16:00 Uhr

freitags

8:30 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 16.05.2025
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez.
Schmitt, Erster Beigeordneter