Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes
bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Schmitshausen hat die Ergänzungssatzung „Oben am roten Weg“
gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 23.05.2024 beschlossen.
Geplant ist ein Nebengebäude des Fördervereins der Feuerwehr im Bereich des Grundstücks Pl.-Nr. 1863, Gemarkung Schmitshausen neben die Feuerwehr zu errichten. Das Gebäude soll überwiegend der Lagerung dienen. Durch die Satzung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und die Grundstücke fügt sich besser in die Umgebung ein.
Die baurechtliche Satzung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 – 16:00 Uhr | ||
| freitags |
|
| 8:30 – 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen gem. § 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen.