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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 22/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes

„Am Hirschbusch Teil II“

Im Bereich des Flurstücks Plan.-Nr. 1126/38

hier: Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Maßweiler hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Hirschbusch Teil II“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 13.09.2022 beschlossen.

In der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes sind Garagen auf privaten Freiflächen nur zulässig, sofern diese mit einem Vorplatz von mindestens 5,00 m Tiefe zur vorderen Grundstücksgrenze, errichtet werden. Aufgrund der geringen Größe des Grundstücks Pl.-Nr. 1126/38 könnte dahingehend keine Bebauung und Wiedernutzung des Grundstücks realisiert werden. Aus diesem Grund wird der vorgeschriebene Vorplatz von Garagen aus den textlichen Festsetzungen gestrichen, um eine Bebauung durch z.B. einer Garage, ermöglichen zu können.

Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und das Grundstück fügt sich besser in die Umgebung ein.

Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom

09.06.2023 bis einschließlich 10.07.2023

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,

Montag, Mittwoch und Freitag

von 8:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch

von 14:00 - 18:00 Uhr

Montag und Donnerstag

von 14:00 - 16:00 Uhr

einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de.

Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Maßweiler>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.