| 1. | Vorlage und Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 gem. § 110 Abs. 2 GemO |
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| Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Jahresrechnung 2021 mit einer Bilanzsumme von 2.723.505,61 € und die Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag in Höhe von 11.911,01 € festzustellen und dem Ortsbürgermeister und dem Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilen. |