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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 22/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung Haushaltssatzung Saalstadt

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Saalstadt für das Haushaltsjahr 2025 vom 15.05.2025

Die am 09.04.2025 vom Ortsgemeinderat Saalstadt beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Saalstadt für das Haushaltsjahr 2025 wurde mit Schreiben vom 15.05.2025 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde stattsaufsichtlich genehmigt.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Saalstadt

für das Jahr 2025 vom 15.05.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf


§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2025

zinslose Kredite auf

0,00

verzinste Kredite auf

67.700,00

zusammen auf

67.700,00


§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.


§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Es werden keine Kredite zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen.


§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf

Grundsteuer B auf

Gewerbesteuer auf

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden


nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

2025

für den ersten Hund

40,00

für den zweiten Hund

48,00

für jeden weiteren Hund

60,00


nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

2025

für den ersten gefährlichen Hund

240,00

für den zweiten gefährlichen Hund

384,00

für jeden weiteren gefährlichen Hund

480,00

Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung vom 10.10.2024 in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.


§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:


2025

Wirtschaftswegebeitrag

15,00 €/ha


§ 7 Eigenkapital

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024:

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025:


§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.


§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 15.05.2025
Kiefer, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder

Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der

Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die

Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 21.05.2025
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Saalstadt für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 30.05.2025 bis einschl. Freitag, den 06.06.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 2.06 2.OG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.


[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.