über das Inkrafttreten der vereinfachten Änderung
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“,
Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen
Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen. Durch die Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags |
|
| 14:00 - 16:00 Uhr |
| freitags | 8:30 - 12:00 Uhr |
|
|
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.