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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über das Inkrafttreten der vereinfachten Änderung

des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“,

Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen. Durch die Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,

montags

8:30 - 12:00 Uhr

und

14:00 - 16:00 Uhr

mittwochs

8:30 - 12:00 Uhr

und

14:00 - 18:00 Uhr

donnerstags

14:00 - 16:00 Uhr

freitags

8:30 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 30.05.2023
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter