Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 23/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Galgenhübel, 2. Änderung“, Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Galgenhübel, 2. Änderung“, Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat den Bebauungsplan „Galgenhübel, 2. Änderung“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen. Durch den Bebauungsplan wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und zusätzlicher Wohnraum geschaffen.

Der Bebauungsplan wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,

montags

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 16:00 Uhr

mittwochs

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags

14:00 – 16:00 Uhr

freitags

8:30 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 30.05.2023
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter