Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat den Bebauungsplan „Galgenhübel, 2. Änderung“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 18.04.2023 beschlossen. Durch den Bebauungsplan wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert und zusätzlicher Wohnraum geschaffen.
Der Bebauungsplan wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 – 12:00 Uhr | und | 14:00 – 18:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 – 16:00 Uhr | ||
| freitags | 8:30 – 12:00 Uhr | ||
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
3/610-13/Ei