1. Kindertagesstätte "Kuckucksnest", Schulstr. 13
hier: Vorstellung der Machbarkeitsstudie
Herr Arnold von der Firma akplan stellte den Ratsmitgliedern anhand einer Präsentation die Machbarkeitsstudie bezüglich dem Erweiterungsbau der Kindertagesstätte vor.
2. Bericht der Leiterin der Kindertagesstätte "Kuckucksnest"
Die Leiterin der Kindertagestätte "Kuckucksnest" Frau Rieger-Faul informierte den Gemeinderat über die aktuelle Situation in der Kindertagesstätte.
Im Vorfeld des Erweiterungsumbaus gibt sie zu verstehen, dass dadurch eine große Belastung für die Kinder gegeben ist. Im Moment hat die Kindertages-stätte 90 Kinder. Das Problem in der Kindertagestätte ist der Platzmangel als auch der Raummangel. Jede betreute Gruppe braucht in Zukunft einen Ausweichraum. Die Kindertagesstätte ist am Tag 9,5 Stunden geöffnet.
Es gibt 11,99 genehmigte pädagogische Personen. Das Personal besteht aus 70 % Fachkräften und 30 % Assistenten.
Täglich essen durchschnittlich 55 Kinder in der Kindertagesstätte.
Durch das neue Kita-Gesetz gibt es nun einen Elternausschuss und einen Elternbeirat. Der Schutzauftrag für die Kinder ist wichtig für die Betriebserlaubnis.
Es findet täglich ein Monitoring Kinder statt, welches die Dokumentation über die Kinder aufnimmt, was dadurch zu großen Vorgaben führt und sich auch in der großen Bürokratie in der Kindertagesstätte zeigt.
Im Jahr 2023 besuchte Frau Rieger-Faul zusammen mit Ortsbürgermeister Peter Roschy einen zertifizierten Lehrgang über die Aufgaben in der Kindertagesstätte.
3. Neubaugebiete in den beiden Ortsteilen Rieschweiler und Höhmühlbach
hier: Erneute Vergabe der Planung aufgrund geänderter Gesetzeslage
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:
Für das Plangebiet des Ortsteils Rieschweiler wird das Planungsbüro Dilger aus Dahn zum Angebotspreis von 19.180,46 EUR brutto, beauftragt.
Für das Plangebiet des Ortsteils Höhmühlbach wird das Planungsbüro Dilger aus Dahn zum Angebotspreis von 15.355,10 EUR brutto, beauftragt.
Der Gemeinderat beschloss zu diesem Punkt noch den Vermerk, dass die besonderen Leistungen nicht den Betrag von 3.000,00 EUR überschreiten dürfen.
4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Unten am Wäldchen"
hier: Beratung und Entscheidung über
a) einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
b) die weitere Vorgehensweise
Der Ortsgemeinderat hat mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung wie folgt beschlossen:
Der Bebauungsplan "Unten am Wäldchen" wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB geändert.
Folgende Festsetzungen werden angepasst:
1. Geschossigkeit: 2-geschossig
2. Dachneigung: 22°
3. Baufenster gem. eingereichten Planunterlagen, sodass keine hinterlegende Bebauung möglich wäre.
Die Änderung wird auf die vorliegende Baumaßnahme begrenzt, Fl. Nr. 3174/3.
5. Neubau Mehrgenerationenplatz "Am Schwarzbach";
hier: Beratung und Auftragsvergabe der Fachplanung – Freiflächenanlage
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, die Architekten-/ Planungsleistung "Fachplanung-Freianlage" zur Umsetzung des Projektes "Neubau eines Mehrgenerationenplatzes Am Schwarzbach", an das Architekturbüro sdu-plan Ingenieurgesellschaft mbh, Waldfischbach-Burgalben, zu einem vorläufigen Honorarangebot der Leistungsphasen 1 bis 4 in Höhe von 7.108,45 EUR brutto zu vergeben.
Der Beschluss erfolgt unter Vorbehalt aufgrund der noch ausstehenden Zustimmung der Mittelfreigabe durch die Kommunalaufsicht.
6. Ausbau der Gartenstraße
hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten, Teil A, nach VOB/A
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für den Ausbau der Gartenstraße in der Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach wird an die Fa. Staab GmbH aus Schmitshausen zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 432.598,62 EUR brutto vergeben.
7. Wärmeinseln;
hier: Kauf von einem weiteren Stromaggregat
Der Ortsgemeinderat hat einstimmig dem Kauf des Stromaggregates ST6706100 Synchron-Stromerzeuger gem. dem vorliegenden Angebot der Fa. Stahl & Krähe, zum Angebotspreis von 2.499,00 EUR brutto zugestimmt.
8. Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen;
hier: Beratung und ggf. Entscheidung über die Änderung des Ausbauprogrammes für die Jahre 2022 bis 2025
Das Bauprogramm für die Erhebung wiederkehrender Beiträge Verkehrsanlagen für die Jahre 2022 bis 2024 wird wie folgt geändert:
- Ausbau der Straße "Gartenstraße", ca. 117 lfd. Meter Kosten ca. 525.000 EUR (inkl. MwSt. und Ingenieurhonorar)
- Fahrbahn-Erneuerung Teilstück "Schulstraße", ca. 80 lfd. Meter Kosten ca. 80.000 EUR
- Fahrbahn-Erneuerung zwei Teilstücke der "Bogenstraße", Teilstück 1
ca. 60 lfd. Meter, Teilstück 2 ca. 80 lfd. Meter Kosten ca. 120.000 EUR
- Erneuerung der Gehwege und Parkplätze "Bahnhofstraße", ca. 217 lfd. Meter Kosten ca. 170.000 EUR
- Ausbau der Gehwege "Pirmasenser Straße", ca. 1.420 lfd. Meter Gehweg beidseitig Kosten erster Bauabschnitt ca. 291.000 EUR (inkl. MwSt. und Ingenieurhonorar)