Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 23/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Knopp-Labach für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 16.05.2024

Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Knopp-Labach für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vom 16.05.2024

Die am 28.03.2024 vom Ortsgemeinderat Knopp-Labach beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Knopp-Labach für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde mit Schreiben vom 16.05.2024 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Knopp-Labach

für die Jahre 2024 und 2025 vom 16.05.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

2024

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

598.878,00

612.209,00

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

-604.897,00

-601.405,00

der Jahresüberschuss auf

-6.019,00

+10.804,00

2. im Finanzhaushalt

2024

2025

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

+13.093,00

+29.218,00

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

+45.300,00

0,00

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-73.500,00

0,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-28.200,00

+29.218,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf

+15.107,00

-29.218,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

2024

2025

zinslose Kredite auf

0,00

0,00

verzinste Kredite auf

0,00

0,00

zusammen auf

0,00

0,00

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Kredite zur Liquiditätssicherung werden keine beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

Grundsteuer A auf

345 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

2024

2025

für den ersten Hund

36,00

36,00

für den zweiten Hund

48,00

48,00

für jeden weiteren Hund

72,00

72,00

nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

2024

2025

für den ersten gefährlichen Hund

432,00

432,00

für den zweiten gefährlichen Hund

576,00

576,00

für jeden weiteren gefährlichen Hund

864,00

864,00

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2024

2025

Wirtschaftswegebeitrag

15,00 €/ha

15,00 €/ha

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021:

1.001.474,23 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022:

998.450,23 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023:

1.013.295,23 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024:

1.007.276,23 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, 16.05.2024
Schneider, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, 16.05.2024
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Knopp-Labach für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, 07.06.2024 bis einschließlich Freitag, 14.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441-260) eingesehen werden.

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.