Ortsgemeinde Biedershausen
Bebauungsplan „Hinterm Brunnen“
hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat hat die Einleitung des Bauleitplanverfahrens des Bebauungsplanes „Hinterm Brunnen“ mit Datum vom 15.01.2025 beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird hiermit eingeleitet.
Im Rahmen dieser Bauleitplanung soll die Ausweisung weiterer Bauplätze entlang der Gartenstraße ermöglicht werden.
Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen mit Begründung und Planzeichnung in der Zeit vom
12.06.2025 bis einschließlich 14.07.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, Fachbereich 3 - Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
Montag, Mittwoch und Freitag
von 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
von 14.00 - 18.00 Uhr
Montag und Donnerstag
von 14.00 - 16.00 Uhr
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Biedershausen >Bebauungspläne, eingestellt.