Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 24/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen und sonstigen Institutionen innerhalb der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

Die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unterstützt die Kinder- und Jugendarbeit der Vereine und sonstigen Institutionen innerhalb der Verbandsgemeinde.

Gefördert und finanziell unterstützt werden hierbei besonders wertvolle Projekte in der Kinder – und Jugendarbeit.

Vereine und Institutionen die solche Kinder- und Jugendprojekte planen können dazu einen entsprechenden Förderantrag an die Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Dem formlosen Antrag sind eine ausführliche Beschreibung des Projektes mit Angaben der Teilnehmer sowie eine Aufstellung über die voraussichtlichen Kosten und deren Finanzierung beizufügen.

Anträge für das laufende Kalenderjahr 2024 können noch bis zum 30.06.2024 bei der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben eingereicht werden. Die oben beschriebenen Unterlagen sind beizufügen. Die Vorlage beinhaltet auch Maßnahmen die im Jahr 2024 bereits abgeschlossen wurden.

Projekte für das Jahr 2025 können bis zum 30.11.2024 bei der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben angemeldet werden. Bis zum 31.01. des Folgejahres ist ein entsprechender Antrag wie oben beschrieben zu stellen. Später eingehende Anträge finden dann keine Berücksichtigung mehr.

Wir möchten darauf hinweisen, dass Zuschüsse nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden können. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Verbandsgemeindeverwaltung
Thaleischweiler-Wallhalben
-Bildung- und Soziales-