Die am 09.04.2024 vom Ortsgemeinderat Herschberg beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herschberg für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wurde mit Schreiben vom 19.04.2024 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 97 GemO i. V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | 2024 | 2025 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | +1.605.442,00 | +1.650.123,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | -1.670.581,00 | -1.713.955,00 |
| der Jahresfehlbetrag auf | -65.139,00 | -63.832,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | 2024 | 2025 |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -39.920,00 | -38.024,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | +453.400,00 | +225.500,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -1.436.500,00 | -868.000,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -983.100,00 | -642.500,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit[1] auf | 1.023.020,00 | 680.524,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
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| 2024 | 2025 |
| zinslose Kredite auf | 0,00 | 0,00 |
| verzinste Kredite auf | 983.100,00 | 642.500,00 |
| zusammen auf | 983.100,00 | 642.500,00 |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite beträgt
| für das Haushaltsjahr 2024 | 421.055,00 € |
| für das Haushaltsjahr 2025 | 503.176,00 € |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 | 2025 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. | 380 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung | 2024 | 2025 |
| für den ersten Hund | 36,00 | 36,00 |
| für den zweiten Hund | 48,00 | 48,00 |
| für jeden weiteren Hund | 72,00 | 72,00 |
| nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)
| 2024 | 2025 |
| für den ersten gefährlichen Hund | 450,00 | 450,00 |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 720,00 | 720,00 |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.080,00 | 1.080,00 |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 | 2025 |
| Wirtschaftswegebeitrag | 9,00 €/ha | 9,00 €/ha |
| Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022: | 1.543.414,38 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023: | 1.494.933,38 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024: | 1.429.135,38 Euro |
| Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025: | 1.365.303,38 Euro. |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.
Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.
Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, 03.06.2024
Schneider, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
oder
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Herschberg für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 14.06.2024 bis einschl. Freitag, den 21.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441-260) eingesehen werden.
[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.