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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 25/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen für das Haushaltsjahr 2024 vom 28.05.2024

Die am 14.05.2024 vom Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen beschlossene Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit Schreiben vom 28.05.2024 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde angezeigt. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.

Gemäß § 97 GemO i. V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft.

Thaleischweiler-Fröschen, den 28.05.2024
Peifer, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 28.05.2024
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsaushaltsplan der Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 14.06.2024 bis einschließlich Freitag, den 21.06.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441-260) eingesehen werden.