Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben für das Haushaltsjahr 2025 wurde an den Verbandsgemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 19.06.- 03.07.2025, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 2.06 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 56, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 06334 441 260 oder per Mail an tobias.weis@vgtw.de
Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Der Verbandsgemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.