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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 26/2025
Amtlicher Teil
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Grabschmuck am Urnenstelenfeld

Die Ortsgemeinde Rieschweiler-Mühlbach bittet darum, künftig den unansehnlichen, nicht gestatteten Grabschmuck gemäß der Friedhofssatzung, § 26, unverzüglich selbst zu entfernen. Andernfalls wird dieser von der Ortsgemeinde ohne nochmalige Aufforderung geräumt.

Wir bitten um Beachtung.

§ 26 Grabfelder mit besonderen Gestaltungsvorschriften (Urnenstelenfeld)

Auf und an den Urnenstelen ist das Anbringen oder Aufstellen von Grabausschmückungen wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamente und vergleichbare Gegenstände nicht zugelassen.

Am Tag der Beisetzung, an Geburts- oder Sterbetagen, am Hochzeitstag sowie an kirchlichen Feiertagen, die auch gesetzliche Feiertage sind, ist das Ablegen bzw. Aufstellen von Grabausschmückungen und Blumen an den Stelen ausnahmsweise erlaubt. Diese sind dann unverzüglich zu entfernen, sobald sie nicht mehr ansehnlich sind.