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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
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 Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Petersberg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 18.06.2025

Die am 12.06.2025 vom Ortsgemeinderat Petersberg beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Petersberg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wurde mit Schreiben vom 18.06.2025 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz staatsaufsichtlich genehmigt.


Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:


Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:


§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden keine Liquiditätskredite in Anspruch genommen.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Die Steuerhebesätze werden aufgrund der Hebesatzsatzung der Ortsgemeinde Petersberg in der Haushaltssatzung nur deklaratorisch dargestellt.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022:  —  1.351.180,78 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023:  —  1.409.103,78 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024:  —  1.477.866,78 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2025:  —  1.539.989,78 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.


Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 18.06.2025
Auer, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.


Thaleischweiler-Fröschen, den 18.06.2025
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Petersberg für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, 04.07.2025 bis einschl. Freitag, 11.07.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 54-56, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort im 2. Obergeschoss, Zimmer 2.06 nach vorheriger Terminabsprache (06334 441 260) eingesehen werden.

[1] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.