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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 27/2025
Amtlicher Teil
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Straßenreinigung in der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach,

wir möchten auf die beschlossene Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde hinweisen. Gem. dieser Satzung ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet den Gehweg und die Rinne vor seinem Grundstück zu reinigen. Auch sind die Sträucher, die in den Gehweg oder in die Straße hineinragen, zurückzuschneiden und zu entfernen.

Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Reinigungspflicht im Rahmen einer Ersatzvornahme durchgeführt und mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung

Fachdienst Sicherheit & Ordnung