Die Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
| Umfang | Befristung | Vergütung | Beginn |
| Auf Abruf | ja | TVöD | nächstmöglicher Zeitpunkt |
Es handelt sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (geringfügige Beschäftigung). Die Arbeiten werden durch die Ortsbürgermeisterin flexibel und je nach Arbeitsaufkommen angeordnet.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schuster von der Personalabteilung der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Tel. 06334/441-232 oder Frau Ortsbürgermeisterin Bäcker, Tel.0163/3830814 gerne zur Verfügung.