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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Im Dinkelfeld“, Ortsgemeinde Höhfröschen

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Ortsgemeinderat Höhfröschen hat den Bebauungsplan „Im Dinkelfeld“ in seiner Sitzung am 25.11.2021 als Satzung beschlossen. Durch diesen Bebauungsplan wird die dort geplante Bebauung raumplanerisch koordiniert und festgesetzt. Künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.

Der Bebauungsplan wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,

montags

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 16:00 Uhr

mittwochs

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags

14:00 – 16:00 Uhr

freitags

8:30 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 11.07.2022
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez. Bold, Beigeordneter