Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:
Der Verbandsgemeinderat hat die 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Höhfröschen in seiner Sitzung am 24.03.2022 beschlossen. Von der Kreisverwaltung Südwestpfalz wurde die Teilfortschreibung inzwischen genehmigt. Im Parallelverfahren wurde der Bebauungsplan „Im Dinkelfeld“ von der Ortsgemeinde Höhfröschen als Satzung beschlossen, um die künftige Bebauung in diesem Geltungsbereich raumplanerisch zu koordinieren und festzusetzen. Künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.
Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplan wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,
| montags | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 16:00 Uhr |
| mittwochs | 8:30 - 12:00 Uhr | und | 14:00 - 18:00 Uhr |
| donnerstags | 14:00 - 16:00 Uhr | ||
| freitags | 8:30 - 12:00 Uhr |
einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.