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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 28/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über das Inkrafttreten der 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, im Bereich der Gemarkung Höhfröschen

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Verbandsgemeinderat hat die 16. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Gemarkung Höhfröschen in seiner Sitzung am 24.03.2022 beschlossen. Von der Kreisverwaltung Südwestpfalz wurde die Teilfortschreibung inzwischen genehmigt. Im Parallelverfahren wurde der Bebauungsplan „Im Dinkelfeld“ von der Ortsgemeinde Höhfröschen als Satzung beschlossen, um die künftige Bebauung in diesem Geltungsbereich raumplanerisch zu koordinieren und festzusetzen. Künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.

Die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplan wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 - Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,

montags 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
mittwochs 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
donnerstags 14:00 - 16:00 Uhr
freitags 8:30 - 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 11.07.2022
Verbandsgemeindeverwaltung
gez. Bold, Beigeordneter