1. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);
hier: Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Jahr 2023; Erneute Beratung und Entscheidung
Der Ortsgemeinderat beschloss mit 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung:
Die Realsteuerhebesätze werden für das Haushaltsjahr 2023 nicht neu festgesetzt.
2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);
hier: Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023
Der Ortsgemeinderat beschloss mit 1 Ja-Stimme, 8 Nein-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung die als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 der Ortsgemeinde Herschberg abzulehnen.
3. Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen;
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
| a) | Das bisherige mehrjährige Abrechnungsmodell ("B"-Modell) wird auf ein jährliches Abrechnungsmodell ("A"-Modell) umgestellt. |
| b) | Die fixen Fälligkeitstermine entfallen. Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. |
| c) | Folglich wird die Ausbaubeitragssatzung für die Erhebung wiederkehrender Beiträge geändert und wie folgt neu gefasst: |
| § 3 Ermittlungsgebiete |
| (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine Abrechnungseinheit bildenden Verkehrsanlagen nach den jährlichen Investitionsaufwendungen in den Abrechnungseinheiten nach Abs. 1 ermittelt. |
| § 12 Veranlagung und Fälligkeit |
| Die wiederkehrenden Beiträge und die Vorausleistungen darauf werden durch schriftlichen Bescheid festgesetzt und 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. |
| § 15 In-Kraft-Treten |
| Diese Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft |
4. Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen;
hier: Endabrechnung des Bauprogrammes 2019 - 2022 sowie Beratung und Entscheidung über ein neues Ausbauprogramm und die Erhebung von Vorausleistungen
Der Gemeinderat beschloss einstimmig:
| 1) | Für das Jahr 2023 das folgende Ausbauprogramm: |
| - Ausbau der Triftstraße, Grunderwerb — 2.000 EUR |
| - Ausbau der Schulstraße, anteilige Kosten 2023 — 300.000 EUR |
| — 302.000 EUR | |
| 2) | die Erhebung von Vorausleistungen für das Jahr 2023 in Höhe von 100 % der voraussichtlichen beitragsfähigen Aufwendungen. Der Ortsbürgermeister wird mit der abschließenden Abwicklung beauftragt. |
5. Kindertagesstätte "Vogelnest", Thaleischweiler Straße 29;
hier: Beratung und Entscheidung für die Auftragsvergabe
a) Brandschutzkonzept
b) Schadstoffsanierung
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, dass der Auftrag für
| a) | die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes an den günstigsten Anbieter, Firma Brandschutz-PS Frank Wolf, Glashütterstr. 70, 66969 Lemberg, zum Angebotspreis in Höhe von 7.770,70 EUR, erteilt wird. |
| b) | die Schadstoffsanierung nach Eingang der Angebote im Benehmen mit dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten sowie den Fraktionsvorsitzenden an den günstigsten Anbieter erteilt wird. |
6. Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028
hier: Aufstellung der Vorschlagsliste
| a) | Die Wahl der Personen, die in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufgenommen werden soll, erfolgt offen durch Handzeichen. |
| b) | Für die Wahl werden folgende Personen vorgeschlagen: |
| Abstimmungsergebnis: |
| Fabian Mertel — 8 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung |
| c) | Der Vorsitzende hat sich an der / den Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) nicht beteiligt. |
7. Beitritt zum kommunalen Klimapakt (KKP);
hier: Beratung und Beschlussfassung
Der Ortsgemeinderat beschloss einstimmig, die Ortsgemeinde Herschberg tritt dem kommunalen Klimapakt (KKP) über die Verbandsgemeinde bei.