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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 28/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Nachtraghaushaltssatzung der Ortsgemeinde Reifenberg für das Haushaltsjahr 2024 vom 30.04.2024

Die am 22.05.2024 vom Ortsgemeinderat Reifenberg beschlossene Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Reifenberg für das Haushaltsjahr 2024 wurde mit Schreiben vom 24.06.2024 von der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.

Gemäß § 97 GemO i. V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Reifenberg

für das Jahr 2024 vom 30.04.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Es sind keine Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse vorgesehen.

§ 4 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

Grundsteuer A auf

345 v. H.

Grundsteuer B auf

465 v. H.

Gewerbesteuer auf

380 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung

2024

für den ersten Hund

36,00

für den zweiten Hund

48,00

für jeden weiteren Hund

72,00

nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)

2024

für den ersten gefährlichen Hund

108,00

für den zweiten gefährlichen Hund

144,00

für jeden weiteren gefährlichen Hund

216,00

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[2] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

2024

Wirtschaftswegebeitrag

15,00 €/ha

§ 7 Eigenkapital

Stand Eigenkapital zum 31.12.2021:

2.672.966,10 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022:

2.804.168,60 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023:

2.864.533,60 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024:

2.959.946,60 Euro

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, 30.04.2024
Zimmer, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

  1. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, 03.07.2024
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Reifenberg für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 12.07.2024 bis einschließlich Freitag, den 19.07.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, ausliegt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 5 EG nach vorheriger Terminabsprache (06334 441-260) eingesehen werden.

[1]Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.