Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Gemeinde Nünschweiler für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 wurde an den Gemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 21.07.2023 bis 03.08.2023, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung die Haushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.