Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Winterbach hat eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 - 2028 für den Landgerichtsbezirk Zweibrücken, Amtsgericht Zweibrücken, aufgestellt.
Die Vorschlagsliste liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der jeweils gültigen Fassung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen, Zimmer 32, in der Zeit vom 21. Juli bis einschließlich 28. Juli 2023 zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeit öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in der Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten (§ 37 GVG).