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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 29/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

über das Inkrafttreten der des Bebauungsplanes

„Wohnpark Bärenhütte“, Ortsgemeinde Nünschweiler

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Ortsgemeinderat Nünschweiler hat den Bebauungsplan „Wohnpark Bärenhütte“ in seiner Sitzung am 19.04.2023 beschlossen. Das Plangebiet bildet eine Abrundung der Ortslage. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan (Planteil) kenntlich gemacht und in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 20.000 m².

Der Bebauungsplan wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung während den Dienststunden,

montags

8:30 – 12:00 Uhr und

14:00 – 16:00 Uhr

mittwochs

8:30 – 12:00 Uhr und

14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags

14:00 – 16:00 Uhr

freitags

8:30 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 17.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter