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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 29/2024
Seite 3
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Leinenpflicht für Hunde in der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben

Die Verbandsgemeindeverwaltung weist alle Hundehalter darauf hin, dass sie verpflichtet sind, Hunde innerhalb geschlossener Ortschaften und auf ausgewiesenen Rad- und Wanderwegen an der Leine zu führen.

Ferner haben Hundehalter Sorge dafür zu tragen, dass ihre Tiere ihr „Geschäft“ nicht auf öffentlichem Verkehrsraum verrichten bzw. sie sind verpflichtet, dieses unverzüglich zu beseitigen.

Zuwiderhandlungen können ein Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben.

Es ergeht auch der ausdrückliche Hinweis, dass es nicht zulässig ist, Hundekot auf Privatgrundstücken Dritter zu hinterlassen. Hiergegen haben die Grundstückseigentümer einen zivilrechtlichen Abwehranspruch.

Bitte beachten Sie daher beim „Gassi gehen“ folgende Regeln:

  1. Auf Rad- und Wanderwegen sowie innerhalb geschlossener Ortschaften gehört der Hund an die Leine.
  2. Hundekot ist ordnungsgemäß zu entsorgen, d. h. nicht „an Ort und Stelle“ zu belassen, sondern vom Hundebesitzer mitzunehmen und zuhause im Hausmüll (Restmüll) zu entsorgen.

Um Beachtung wird gebeten!

Verbandsgemeindeverwaltung
Fachdienst Sicherheit und Ordnung