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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 29/2025
Amtlicher Teil
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B e k a n n t m a c h u n g: Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeindewerke Thaleischweiler-Wallhalben Kanal- und Wasserwerk sowie Betrieb von Photovoltaikanlagen

Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeindewerke

Thaleischweiler-Wallhalben

Kanal- und Wasserwerk sowie Betrieb von Photovoltaikanlagen

Der Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben - Kanalwerk - wurde durch den Verbandsgemeinderat Thaleischweiler-Wallhalben in seiner Sitzung vom 03. Juli 2025 festgestellt. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk und Bestätigungsbericht des Wirtschaftsprüfers liegt in der Zeit vom

21. Juli 2024 bis einschließlich 01. August 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben,

Standort 66917 Wallhalben, Hauptstr. 26, Zimmer 202,

öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Freitag - vormittags

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Donnerstag - nachmittags

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch - nachmittags

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

eingesehen werden (§ 27 Abs. 3 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vom 5. Oktober 1999).

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Der Jahresabschluss 2022 der Verbandsgemeinde Thaleischweiler- Wallhalben -Wasserwerk und Betrieb von Photovoltaikanlagen- wurde durch den Verbandsgemeinderat Thaleischweiler-Wallhalben in seiner Sitzung vom 03. Juli 2025 festgestellt. Die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht sowie der Bestätigungsvermerk und Bestätigungsbericht des Wirtschaftsprüfers liegt in der Zeit vom

21. Juli 2024 bis einschließlich 1. August 2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben,

Standort 66917 Wallhalben, Hauptstr. 26, Zimmer 202,

öffentlich aus und kann während der allgemeinen Dienstzeiten

Montag, Mittwoch, Freitag - vormittags

von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag, Donnerstag - nachmittags

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch - nachmittags

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

eingesehen werden (§ 27 Abs. 3 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung vom 05. Oktober 1999).

Az.: 4/800-228/Be
Thaleischweiler-Fröschen, 07. Juli 2025
Verbandsgemeindeverwaltung:
gez.
Becker, Werkleiter