| 1. | Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen; | |
| hier: Beratung und Beschlussfassung über den Erlass | |
| a) | der Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen |
| b) | einer Verschonungssatzung |
| Der Ortsgemeinderat hat mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung wie folgt beschlossen: | |
| a) | Die Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen wird angenommen. Die Satzung wird zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt insoweit für den Geltungsbereich der Satzung über die wiederkehrenden Beiträge die Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung) vom 12.11.2007 der Ortsgemeinde Winterbach außer Kraft. |
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| Die vorgeschlagenen Abrechnungseinheiten "Winterbach" und "Niederhausen" werden angenommen. |
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| Der Gemeindeanteil für die Abrechnungseinheiten "Winterbach" und "Niederhausen" wird auf 25 % festgesetzt. |
| b) | Der Verschonungssatzung wird zugestimmt. |
| 2. | Anfrage nach einer Spende für Materialkäufe vom Förderkreis der KiTa Winterbach | |
| Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen dem Förderkreis KiTa Winterbach für Materialieneinkäufe zur Errichtung einer Verkaufsbude einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zu gewähren. | |