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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 3/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung: Bebauungsplan "Geißkopf"

Ortsgemeinde Winterbach

Bebauungsplan „Geißkopf“

hier:

Beteiligung der Öffentlichkeit

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Winterbach hat in seiner Sitzung am 20.12.2023 aufgrund § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 3 BauGB und § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Geißkopf“ beschlossen. Der Vorentwurf des Plans wurde in der Gemeinderatssitzung angenommen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Geißkopf“ liegt am inmitten des bebauten Ortsteils Winterbach der Ortsgemeinde Winterbach. Der Geltungsbereich beschränkt sich auf die drei Flurstücke Nr. 593, 594 und 976/19 als Teil der Zweibrücker Straße in der Gemarkung Winterbach. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im Bebauungsplan (Planteil) kenntlich gemacht und in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 2.480 m².

Das Bebauungsplangebiet soll gemäß § 1 Abs. 5 BauGB dazu beitragen, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung zu gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Das Plangebiet soll dementsprechend in funktionaler, gestalterischer und erschließungstechnischer Art entwickelt werden.

Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.

Zu der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf der Satzung mit Begründung in der Zeit vom

25.01.2024 bis einschließlich 26.02.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,

Montag, Mittwoch und Freitag

von 8.30 - 12.00 Uhr

Mittwoch

von 14.00 - 18.00 Uhr

Montag und Donnerstag

von 14.00 - 16.00 Uhr

einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de

Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de {{gt}}Ortsgemeinde Winterbach{{gt}}Bebauungspläne{{gt}}laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 11.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung:
Eichert, Fachdienstleiter