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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 30/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung​​​​​​​

über das Inkrafttreten der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Am Rübenberg“, Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen

Gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Rübenberg“ gem. § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in seiner Sitzung am 09.08.2022 beschlossen. Durch die Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit verbessert.

Die Änderung wird bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, Standort Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im Fachbereich 3 – Bauen-, zu jedermanns Einsichtnahme bereitgehalten.

Jedermann kann die Satzung und die Begründung während den Dienststunden,

montags

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 16:00 Uhr

mittwochs

8:30 – 12:00 Uhr

und

14:00 – 18:00 Uhr

donnerstags

14:00 – 16:00 Uhr

freitags

8:30 – 12:00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.

3/610-13/Ei
66987 Thaleischweiler-Fröschen, den 20.07.2023
gez. Schmitt, Erster Beigeordneter