Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Thaleischweiler-Fröschen hat in seiner Sitzung am 09.08.2022 aufgrund § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 3 BauGB die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Im Tälchen, 2. Änderungsplan“ beschlossen. Das Bauleitplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt.
Im Rahmen dieser Änderung wird eine Teilfläche des Grundstücks Pl.-Nr. 778/1 in Bauland umgewandelt. Die Teilfläche beläuft sich auf eine Größe von ca. 267 m². Durch die vereinfachte Änderung wird die räumliche Nutzbarkeit des betroffenen Grundstücks verbessert und künftige Bauvorhaben fügen sich besser in die Umgebung ein.
Die Abgrenzung ist aus beiliegender Planzeichnung ersichtlich.
Zu der Aufstellung der Änderung wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung in der Zeit vom
03.08.2023 bis einschließlich 04.09.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, Fachbereich 3, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, während den allgemeinen Dienststunden,
| Montag, Mittwoch und Freitag | von 08.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | von 14.00 - 18.00 Uhr |
| Montag und Donnerstag | von 14.00 - 16.00 Uhr |
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbands Gemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter www.vgtw.de >Ortsgemeinde Thaleischweiler-Fröschen>Bebauungspläne>laufende Bauleitplanverfahren, eingestellt.
Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334 441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.