Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen der Gemeinde Biedershausen für das Haushaltsjahr 2024 wurde an den Gemeinderat zur Beschlussfassung zugeleitet. Dieser Entwurf liegt gemäß § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 26.07.2024 bis 09.08.2024, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 5 des Rathauses der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Hauptstr. 52, 66987 Thaleischweiler-Fröschen zu jedermann Einsichtnahme öffentlich aus. Wir bitten um vorherige Terminabsprache unter der Telefonnummer 06334 441-260 oder per Mail an tobias.weis@vgtw.de
Während dieser Zeit können Vorschläge zum Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner bei der Verwaltung, Sachgebiet Haushaltsplanung, eingebracht werden. Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung die Nachtragshaushaltssatzung mit Plan und den Anlagen beschließen.