Die am 16.05.2019 vom Ortsgemeinderat Winterbach beschlossene Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Winterbach für das Haushaltsjahr 2019 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde staatsaufsichtlich genehmigt.
Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Winterbach für das Haushaltsjahr 2019
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (Gem0) für Rheinland-Pfalz in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. April 2009 (GVBl. S. 162) folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 889.112,00
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -923.173,00
der Jahresfehlbetrag auf — -34.061,00
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — +7.239,00
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — +301.600,00
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -724.300,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf — -422.700,00
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
auf — 415.461,00
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
zinslose Kredite auf — 0,00
verzinste Kredite auf — 250.000,00
zusammen auf — 250.000,00
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf — 300 v.H.
Grundsteuer B auf — 380 v.H.
Gewerbesteuer auf — 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden nach § 5 Abs. 1 Hundesteuersatzung
für den ersten Hund — 36,00
für den zweiten Hund — 48,00
für jeden weiteren Hund — 72,00
nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)
für den ersten gefährlichen Hund — 360,00
für den zweiten gefährlichen Hund — 480,00
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 720,00
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen[1] nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:
2019
Wirtschaftswegebeitrag — 15,00 €/ha
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2017: — 1.404.813,80 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2018: — 1.378.132,80 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2019: — 1.344.071,80 Euro
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2020: — 1.316.337,80 Euro
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 Euro überschritten sind.
Alle Investitionen sind in den jeweiligen Teilhaushalten einzeln darzustellen.
Gemeindeverwaltung, Thaleischweiler-Wallhalben, den 12.07.2019
Schwarz, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
oder | |
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Thaleischweiler-Fröschen, den 12.07.2019
Peifer, Bürgermeister
Offenlegungshinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Ortsgemeinde Winterbach für das Haushaltsjahr 2019 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 05.08.2019 bis einschl. Dienstag, den 13.08.2019 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, während der Dienstzeit (montags bis freitags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und montags, dienstags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) aus.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan kann dort in Zimmer 4 UG, eingesehen werden.
[0] Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.