Titel Logo
Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 31/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Haushaltssatzung Kita Wiesbach

Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 ff Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), und des § 7 des Zweckverbandsgesetzes v. 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57), folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom 27.06.2024 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

für das

für das

Haushaltsjahr

Haushaltsjahr

2024

2025

für verzinste Kredite auf

76.400 €

158.000 €

für zinslose Kredite auf

0 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr 2024 auf

0 €

für das Haushaltsjahr 2025 auf

0 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraus-sichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich

für das Haushaltsjahr 2024 auf

0 €

für das Haushaltsjahr 2025 auf

0 €

§ 4 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 268.672 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 262.122 € und zum 31.12.2024 257.612 €.

§ 5 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 6 Zweckverbandsumlage

Die Zweckverbandsumlage für den durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckten Bedarf wird gemäß § 6 Abs. 1 der Verbandsordnung des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Kindergartens in Wiesbach vom 03.04.1998 (in der Fassung vom 03.07.2003) für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 wie folgt festgesetzt:

Zweckverbandsumlage

Ortsgemeinde

Haushaltsjahr 2024

Haushaltsjahr 2025

Käshofen

55.900 €

59.670 €

Krähenberg

25.400 €

27.120 €

Wiesbach

50.810 €

54.240 €

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Zweibrücken, den 03.07.2024

gez. Buchmann

Verbandsvorsteher

Die erforderliche Genehmigung der Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde wurde am 27.06.2024, Az.: KAW/901-11/24/25, erteilt.

Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 02.08.2024 bis einschließlich 12.08.2024 arbeitstäglich während der Dienstzeiten (Montag u. Dienstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr – 12.00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Zweibrücken-Land, 66482 Zweibrücken, Landauer Str. 18-20, Zimmer Nr. 302 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Es wird auf § 24 Absatz 6 Gemeindeordnung (GemO) hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Zweibrücken, den 03.07.2024

Verbandsgemeindeverwaltung

Zweibrücken-Land

gez. Bernhard

Bürgermeister