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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 31/2024
Seite 2
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Straßenreinigung - Nichtbefolgen kann mit Bußgeld geahndet werden

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir weisen nach vermehrt eingehenden Beschwerden darauf hin, dass in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben eine von dem jeweiligen Ortsgemeinderat beschlossene Straßenreinigungssatzung besteht.

Gemäß dieser Satzung ist jeder Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, an Gehweg und Rinne vor seinem Grundstück zu reinigen.

Nichtbefolgen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wir appellieren daher an Sie, Ihren Reinigungspflichten nachzukommen.

Verbandsgemeindeverwaltung
- Fachdienst Sicherheit und Ordnung -