1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Walter Arzt verpflichtete die Ratsmitglieder vor ihrem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Gemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten (§ 30 Abs. 2 Satz 1 GemO).
2. Ernennung des Ortsbürgermeisters
Der unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte ehrenamtliche Ortsbürgermeister Walter Arzt wurde in der Konstituierenden Sitzung des neu gewählten Gemeinderates von dem geschäftsführenden Ortsbeigeordneten Jan Oberer ernannt. Vereidigung und Amtseinführung entfallen gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO aufgrund der Wiederwahl von Ortsbürgermeister Walter Arzt. Die Ernennungsurkunde wurde entsprechend ausgehändigt und die Niederschrift über die Ernennung ausgefertigt.
3. Wahl der Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Herr Jan Oberer wurde einstimmig zum Ersten Ortsbeigeordneten gewählt, ernannt und in sein Amt eingeführt.
Herr Uwe Kau wurde einstimmig zum weiteren Ortsbeigeordneten gewählt, ernannt und in sein Amt eingeführt.
4. Verabschiedung von Ratsmitgliedern
Ortsbürgermeister Walter Arzt verabschiedete Herrn Fritz Lauer und überreichte ihm eine Dankurkunde als Dank für seine ehrenamtliche Tätigkeit. Das ausgeschiedene Ratsmitglied Jürgen Triem war nicht anwesend, weshalb ihm die Dankurkunde für die ehrenamtliche Tätigkeit nachgereicht wird.