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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 32/2022
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Krähenberg für das Haushaltsjahr 2022 vom 28.06.2022

Die am 30.06.2022 vom Ortsgemeinderat beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Krähenberg für das Haushaltsjahr 2022 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft.

Gemäß § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Ortsgemeinde Krähenberg für das Jahr 2022

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Krähenberg hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2013 (GVBI. S. 538), folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

gegenüber

bisher

Euro

erhöht um

Euro

vermindert um

Euro

nunmehr festgesetzt

Euro

1.) Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

260.486,00

2.000,00

0,00

262.486,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

-280.240,00

-6.200,00

0,00

-286.440,00

der Jahresfehlbetrag auf

-19.754,00

-4.200,00

0,00

-23.954,00

2.) Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein-

und Auszahlungen

-7.757,00

-4.200,00

0,00

-11.957,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

+183.500,00

+19.500,00

0,00

203.000,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-250.000,00

-68.850,00

0,00

-318.850,00

der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

-66.500,00

-49.350,00

0,00

-115.850,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

+74.257,00

+53.550,00

+127.807,00

Die übrigen Bestimmungen der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2022 in Kraft.

Krähenberg, den 28.07.2022
Arzt, Erster Ortsbeigeordneter

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 01.08.2022
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Krähenberg für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Montag, den 15.08.2022 bis einschl. Dienstag, den 23.08.2022, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 6 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.

Auf Grund der Corona bedingten Schließung der Eingangstür des Rathauses bitten wir um vorherige Terminvereinbarung für die Einsichtnahme unter der Telefonnummer 06334/441-0 (DW 260) oder per E-Mail an: tobias.weis@vgtw.de