| hier: | Beteiligung der Öffentlichkeit |
|
| Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
Der Verbandsgemeinderat Thaleischweiler-Wallhalben hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 19. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich der Gemarkung Weselberg gefasst, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.
Mit der 52. Teiländerung des Flächennutzungsplans der damaligen Verbandsgemeinde Wallhalben wurde eine Fläche als Sonderbaugebiet für den Ausbau der Windkraft in der Gemarkung der Ortsgemeinde Weselberg ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde 2007 im Zuge der 57. Teiländerung erweitert und hinsichtlich der Anforderungen modifiziert.
Die damals erstellten Anlagen haben nunmehr ihre Leistungsspitze teilweise überschritten und sollen im Zuge des sog. „repowering“ durch neuere und leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden. Dazu ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich, da die Auswirkungen der neuen Anlagen ein größeres Einzugsgebiet umgreifen. Es ist durch das „repowering“ beabsichtigt, zwei Anlagen mit einer Nabenhöhe von 164 m zu realisieren. Bisher war die Nabenhöhe auf max. 139 m begrenzt.
Das Plangebiet liegt südwestlich der Ortslage der Ortsgemeinde Weselberg. Das gesamte Plangebiet wird landwirtschaftlich genutzt, zentral als Ackerfläche, in den Randbereichen zum Wald auch als Mähwiese. Die Verkehrserschließung erfolgt ab der Ortslage Weselberg über einen Wirtschaftsweg auf dem Höhenrücken zum Steinborner Berg, dem höchsten Punkt im Umfeld.
Die geplante Änderung zur 19. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans kann dem nachstehenden Plan entnommen werden.
Zu der Aufstellung der 19. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans wird der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, den Entwurf der 19. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Zeit vom
12.08.2022 bis einschließlich 12.09.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, im Verwaltungsgebäude Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 52, im kleinen Sitzungssaal, während den allgemeinen Dienststunden,
| Montag, Mittwoch und Freitag | |
| von | 8.30 - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | |
| von | 14.00 - 18.00 Uhr |
| Montag und Donnerstag | |
| von | 14.00 - 16.00 Uhr |
einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Auch eine Abgabe in elektronischer Form per E-Mail ist in diesem Zeitraum möglich, unter: nico.eichert@vgtw.de
Gem. § 4a Abs. 2 BauGB wird der Inhalt dieser Bekanntmachung und die öffentlich ausliegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben unter
www.vgtw.de>Verbandsgemeinde>Flächennutzungsplan>laufende Teilfortschreibungen, eingestellt.
Hinweise aufgrund der Lage des Corona-Virus
Zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben sowie Ihrem eigenen Schutz, sind beim Betreten des Verwaltungsgebäudes folgende Hygieneregeln zu beachten:
| - | Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz |
| - | Benutzen Sie das Hände-Desinfektionsmittel im Eingangsbereich |
| - | Halten Sie Abstand zu anderen Personen in unserem Haus |
Bitte beachten Sie auch: Wenn Gesundheitsgefährdungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben oder andere Besucher/Innen im Haus zu befürchten sind, z.B. bei eindeutigen Krankheitssymptomen wie Husten etc., werden diese Besucher/Innen vom Personal der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben zurückgewiesen. Eine Regelung Ihrer Angelegenheit ist dann auf schriftlichem, telefonischem oder digitalem Weg möglich.
Sollte das Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung für Besucher/Innen aufgrund einer weiteren Verschlechterung der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen werden / geschlossen bleiben, wird der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung aufrechterhalten. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist im Anschluss nach vorheriger Terminabsprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 06334/441-275 oder per E-Mail nico.eichert@vgtw.de jederzeit möglich.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ergänzend zu dem Hinweis nach Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.