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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 32/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Obernheim-Kirchenarnbach vom 12.06.2023

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1.

Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze (Hebesatzsatzung);

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Hebesätze über eine eigene Hebesatzsatzung zu regeln.

2.

Änderung der Satzung über die Erhebung von Hundesteuer (Hundesteuersatzung);

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Erhebung der Hundesteuer über eine eigene Hundesteuersatzung zu regeln.

3.

Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

hier: Erlass der Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2023 und 2024

Nach eingehender Beratung und Klärung einiger inhaltlicher Fragen, beschließt der Ortsgemeinderat einstimmig die Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und Investitionsplan für die Haushaltsjahre 2023-2024.

4.

Neubau eines Radweges zwischen Obernheim-Kirchenarnbach und Oberarnbach

hier: Beratung und Entscheidung über die Vergabe der Ingenieurleistungen

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, zum Neubau eines Radweges wird das Ingenieurbüro Klages GmbH aus Waldfischbach-Burgalben mit den Ingenieurleistungen zu der anteiligen Angebotssumme (39,61 %) in Höhe von 15.907,33 €/Brutto beauftragt. Die Ausführung erfolgt in zwei Stufen.

5.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan "Zwischen Schulstraße und Kirchenstraße"

hier: Beratung und Entscheidung über

a) den erneuten Aufstellungsbeschluss

b) die Annahme des Planentwurfes

c) die Einleitung der förmlichen Beteiligungsphasen

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig:

a)

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit erneut gefasst. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB gefasst.

b)

Der beigefügte Planentwurf wird hiermit angenommen.

c)

Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird eingeleitet.

6.

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Sessel"

hier: Beratung und Entscheidung über

a) die Änderung des Bebauungsplanes

b) die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig:

a)

Der Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Sessel" wird in den o. g. Belangen zugestimmt (Wegfall Firstrichtung und Neigung der Böschungen). Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

b)

Nach Vorlage des Entwurfes der Änderung wird die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet.

c)

Sofern keine planungsrelevanten Stellungnahmen bei der Verbandsgemeinde eingehen, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes "Auf dem Sessel" hiermit als Satzung beschlossen.

7.

Planung eines Neubaugebietes in Obernheim-Kirchenarnbach;

hier: Beratung und evtl. Entscheidung über die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie das Planungsbüro Dilger aus Dahn zu beauftragen.

8.

Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028

hier: Aufstellung der Vorschlagsliste

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig:

a)

Die Wahl der Personen, die in die Vorschlagsliste zur Schöffenwahl aufgenommen werden soll, erfolgt offen durch Handzeichen.

b)

Für die Wahl werden folgende Personen vorgeschlagen:

- Frau Bäcker, Maria Katharina

- Herr Ludwig, Franz-Josef

c)

Der Vorsitzende hat sich an der / den Wahlen gemäß § 36 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) nicht beteiligt

9.

Beitritt zum kommunalen Klimapakt (KKP);

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat beschließt, dem kommunalen Klimapakt (KKP) der Verbandsgemeinde als Ortsgemeinde beizutreten.

10.

Resolution zu den Kerosin-Ablässen im Biosphärenreservat Pfälzerwald;

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, der Resolution zuzustimmen.

11.

Kindertagesstätte "Arnbachtal", Pirmasenser Str. 24;

hier: Beratung und Entscheidung über die Annahme einer Spende

Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Spende anzunehmen.

Obernheim-Kirchenarnbach, den 28.07.2023
gez. Traub, Ortsbürgermeister