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Mitteilungsblatt VG Thaleischweiler-Wallhalben
Ausgabe 32/2024
Amtlicher Teil
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Unterrichtung der Einwohner gemäß § 41 Abs. 5 GemO über die Ergebnisse der Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Wallhalben vom 18.06.2024

Ergebnisse aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

1. Erneuerung der Telefonanlage in der Kindertagesstätte

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag zur Erneuerung der Telefonanlage in der Kindertagesstätte an die Fa. Heil zum Angebotspreis in Höhe von 3.139,00 EUR zu vergeben.

2. Vollzug der Gemeindeordnung (GemO);

hier: Erlass der Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und

Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig der Haushaltssatzung mit -plan, Stellenplan und Investitionsplan für das Haushaltsjahr 2024, inklusive der Änderungen gem. Änderungsantrag der Fraktionen CDU, WG Lauer und der SPD zugestimmt.

3. Ausbau der Schulstraße

hier: Beratung und Entscheidung über die Auftragsvergabe der Straßenbauarbeiten, Teil A, nach VOB/A

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig beschlossen, den Auftrag für den Ausbau der Schulstraße, Teil A (Straßenbau), in der Ortsgemeine Wallhalben an die Firma Eurovia Bau GmbH aus 56070 Koblenz zu einem geprüften Angebotspreis in Höhe von 103.529,34 Euro brutto zu vergeben.

4. Wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen;

hier: Endabrechnung des Jahres 2023 und Erhebung von Vorausleistungen für das Jahr 2024

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig die Erhebung von Vorausleitungen für das Jahr 2024 in Höhe von 100 % der voraussichtlichen beitragsfähigen Aufwendungen beschlossen. Die Ortsbürgermeisterin wird mit der abschließenden Abwicklung beauftragt.

5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Bebauungsplan "Werkhof"

hier: Beratung und Entscheidung über

a) den Aufstellungsbeschluss

b) die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes "Werkhof" wird gem. § 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst. Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird eingeleitet.

6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Kirchenthälchen"

hier: Beratung und Entscheidung über

a) die Änderung des Bebauungsplanes

b) die weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat hat einstimmig wie folgt beschlossen:

1) Der Bebauungsplan "Kirchenthälchen" wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebengebäuden bis zu 50 m³ auf dem gesamten Baugrundstück, geändert. Für die Ortsgemeinde Wallhalben sowie für den Antragsteller fallen hierfür keinerlei Kosten an.

2) Die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB wird hiermit eingeleitet.

3) Sofern im Zuge der Beteiligung keinerlei planungsrelevanten Stellungnahmen oder Bedenken eingehen, wird die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Kirchenthälchen" hiermit als Satzung beschlossen.

Der Bauherr soll darauf hingewiesen werden, dass die Wasserleitung durch das Grundstück läuft und nicht überbaut werden soll.

Ergebnisse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

1. Grundstücksangelegenheiten

Der Ortsgemeinderat hat in einer Grundstücksangelegenheit beraten und Beschluss gefasst.

Wallhalben, 26.07.2024

gez. Christine Burkhard

geschäftsführende Ortsbürgermeisterin